Gut ein Jahr DSGVO - EU-Kommission zieht positives Zwischenfazit

Gut ein Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO hat die Europäische Kommission heute ein Resümee gezogen, das sich in drei kurzen Fakten zusammenfassen lässt:
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Gut ein Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO hat die Europäische Kommission heute ein Resümee gezogen, das sich in drei kurzen Fakten zusammenfassen lässt:
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Ob Umfrage oder Terminfindung; kollaborative Online-Tools wie Doodle und viele weitere Produkte sind aus dem täglichen Geschäftsverkehr einfach nicht mehr weg zu denken. Oft bestechen diese Dienste aber nicht nur durch Nützlichkeit, sondern leider auch durch wenig Transparenz was den Datenschutz angeht.
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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist bereits seit Mai 2018 in Kraft getreten – bis lang sind viele Befürchtungen allerdings nicht eingetreten. Das scheint sich allerdings ein wenig zu ändern.
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Seit dem Inkrafttreten der DSGVO vor etwas mehr als einem Jahr sind nur wenige Entscheidungen zum Ersatz immaterieller Schäden (Schadensersatz und Schmerzensgeld) ergangen. Nach wenigen erstinstanzlichen Urteilen hat nun das Oberlandesgericht Dresden einen Beschluss hierzu erlassenen und macht konkretisierende Angabe zur Anwendung des Art. 82 DSGVO.